ErwGr. 4

REG_2015_768 · zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

Es empfiehlt sich, für einen unterbrechungsfreien reibungslosen Übergang zwischen dem Pericles-Programm und dem Programm „Pericles 2020“ zu sorgen; es empfiehlt sich ferner, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates (4) anzupassen. Daher sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1. Januar 2014 gelten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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