ErwGr. 12

REG_2015_9 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Kroatien hat eine Liste mit wildlebenden aasfressenden Vogelarten übermittelt, für die die Ausnahmeregelung für besondere Fütterungszwecke gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 gelten sollte. Die Liste der Arten aasfressender Vögel in Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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