ErwGr. 23

REG_2015_9 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Infolge der geänderten Definition des Begriffs „Zwischenprodukte“ und der zusätzlichen Anforderungen für Einfuhren von Blutprodukten sollten die für Einfuhren von Zwischenprodukten aus Drittländern verwendete Mustererklärung und die Muster-Veterinärbescheinigung für Einfuhren von Blutprodukten, die als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse bestimmt sind, entsprechend geändert werden. Anhang XV Kapitel 4 Buchstabe B Kapitel 20 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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