ErwGr. 7

REG_2016_1005 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Asbestfasern (Chrysotil)

Um das Ziel zu unterstützen, die Verwendung von Chrysotil in der EU auslaufen zu lassen, und um Klarheit und Transparenz der bestehenden Ausnahmeregelung zu verbessern, stimmte der RAC den im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Änderungen zu. In der Stellungnahme wurde auch der Schluss gezogen, dass Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich seien.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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