Art. 32 – Verhältnis zwischen Ausgleichsmaßnahmen und multilateralen Abhilfemaßnahmen

REG_2016_1037 · über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern

Werden im Rahmen der Streitbeilegungsverfahren des Subventionsübereinkommens Gegenmaßnahmen in Bezug auf eine eingeführte Ware getroffen und sind diese Maßnahmen geeignet, die durch die anfechtbaren Subventionen verursachte Schädigung zu beseitigen, so werden die Ausgleichszölle auf diese Ware je nach Fall unverzüglich ausgesetzt oder aufgehoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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