ErwGr. 1

REG_2016_1120 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Schwarzer Kohlenstoff (Carbon Black) ist unter der Nummer 126 in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Farbstoff in kosmetischen Mitteln zugelassen. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) hat eine Risikobewertung für schwarzen Kohlenstoff (Nanoform) durchgeführt und am 12. Dezember 2013 eine Stellungnahme verabschiedet (2), in der er zu dem Schluss kommt, dass die Verwendung von schwarzem Kohlenstoff in Nanoform (bei einer Primärpartikelgröße von 20 nm oder mehr) in einer Konzentration von bis zu 10 % Massenanteil als Farbstoff in kosmetischen Mitteln nach Auftragen auf gesunde, intakte Haut kein Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit darstellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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