ErwGr. 3

REG_2016_1120 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Die Schlussfolgerungen des SCCS beziehen sich auf schwarzen Kohlenstoff (Nanoform) mit festgelegtem Reinheits- und Verunreinigungsprofil. Darüber hinaus sind die für schwarzen Kohlenstoff in anderer als Nanoform festgelegten Reinheitskriterien nicht mehr aktuell und sollten gestrichen werden, da die Richtlinie 95/45/EG der Kommission (4) durch die Richtlinie 2008/128/EG der Kommission (5) aufgehoben wurde. Diese Kriterien sollten durch die für schwarzen Kohlenstoff (Nanoform) geltenden Kriterien ersetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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