ErwGr. 2

REG_2016_1252 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/72 und (EU) 2015/2072 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die Übertragung oder der Tausch bestimmter Quoten zwischen den Vertragsparteien regionaler Fischereiorganisationen (RFO) wird zu Beginn des Kalenderjahres vereinbart. Daher sollten die einschlägigen Rechtsvorschriften, in denen die Übertragung und der Tausch der Quoten nach der Verordnung (EU) 2016/72 geregelt sind, bis Anfang 2017 weiter gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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