ErwGr. 4

REG_2016_1252 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/72 und (EU) 2015/2072 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Gemäß wissenschaftlichen Gutachten über die Heringsbestände in den Gebieten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES)-Gebieten VIa(N) und VIa(S), VIIb und VIIc können zulässige Gesamtfangmengen festgelegt werden, damit in den beiden Bewirtschaftungsgebieten entsprechende Fischereidaten erhoben werden können. Dadurch könnten für diese Bestände künftig bessere wissenschaftliche Gutachten erstellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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