ErwGr. 7

REG_2016_1252 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/72 und (EU) 2015/2072 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Den wissenschaftlichen Gutachten des ICES zufolge sollten die Sprottenfänge in der Nordsee verringert werden. Bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten sollte berücksichtigt werden, dass eine unvermittelte erhebliche Absenkung der Fanggrenzen innerhalb eines Jahres die soziale und wirtschaftliche Tragfähigkeit der betroffenen Flotten gefährden würde, wobei aber gleichzeitig der Vorsorgeansatz bei der Bestandsbewirtschaftung zu beachten ist. Daher sollte die betreffende Tabelle mit den Fangmöglichkeiten geändert werden. Die 2016 zugeteilten Fangmengen für Sprotte sollten bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten für diese Art für 2017 berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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