ErwGr. 5

REG_2016_1252 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/72 und (EU) 2015/2072 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Den wissenschaftlichen Gutachten des ICES zufolge sollten die Fänge für Tiefseegarnelen (Pandalus borealis) verringert werden. Nach Abschluss der Konsultationen mit Norwegen sollten die Fangbeschränkungen für Tiefseegarnelen in der ICES IIIa und in den norwegischen Gewässern südlich von 62° N geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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