Art. 38 – Überprüfungsmaßnahmen

REG_2016_1628 · über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG

(1)Die Genehmigungsbehörde eines Mitgliedstaats, die eine EU-Typgenehmigung erteilt hat, ergreift die Maßnahmen, die notwendig sind, um — erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten — sicherzustellen, dass die Identifizierungsnummern, die zu dieser EU-Typgenehmigung gehören, den Motorenherstellern korrekt zugeordnet sind und durch diese ordnungsgemäß verwendet werden, bevor der typgenehmigte Motor in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
(2)Eine zusätzliche Überprüfung der Identifizierungsnummern kann in Verbindung mit der Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion gemäß Artikel 26 durchgeführt werden.
(3)Bezüglich der Überprüfung der Identifizierungsnummern stellen der Hersteller oder seine Bevollmächtigten der zuständigen Genehmigungsbehörde ohne Verzögerung auf Anforderung alle erforderlichen Informationen über die Abnehmer des Herstellers sowie die Identifizierungsnummern der Motoren zur Verfügung, die gemäß Artikel 37 als hergestellt gemeldet worden sind. Werden Motoren einem Originalgerätehersteller zur Verfügung gestellt, so sind keine zusätzlichen Informationen von dem Hersteller erforderlich.
(4)Ist ein Hersteller nicht in der Lage, auf Ersuchen der Genehmigungsbehörde die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungsanforderungen darzustellen, so kann die Genehmigungsbehörde die EU-Typgenehmigung für den betreffenden Motortyp oder die betreffende Motorenfamilie widerrufen. Die Genehmigungsbehörden unterrichten sich gegenseitig gemäß Artikel 22 Absatz 5 binnen einem Monat über jeden Entzug einer EU-Typgenehmigung und die Gründe hierfür.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 38 REG_2016_1628 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 38 REG_2016_1628 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.