Art. 22 – Erstellung eines gemeinsamen Netzmodells

REG_2016_1719 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität

Der Prozess und die Anforderungen des Artikels 28 der Verordnung (EU) 2015/1222 für die Erstellung eines gemeinsamen Netzmodells gelten für die Erstellung des gemeinsamen Netzmodells für langfristige Kapazitätsberechnungszeitbereiche in Kapazitätsberechnungsregionen, in denen eine auf mehreren Szenarios beruhende Sicherheitsanalyse gemäß Artikel 10 durchgeführt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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