Art. 41 – Finanzielle Anforderungen und Abrechnung

REG_2016_1719 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität

1.Die zentrale Vergabeplattform stellt Verfahren der Rechnungsstellung und Selbstfakturierung für die Abrechnung von Last- und Gutschriften bei der Vergabe langfristiger Übertragungsrechte, der Rückgabe langfristiger Übertragungsrechte und der Vergütung von langfristigen Übertragungsrechten zur Verfügung. Diese Verfahren werden in den harmonisierten Vergabevorschriften festgelegt.
2.Für die Teilnahme an den Auktionen muss ein Marktteilnehmer in Übereinstimmung mit den in den harmonisierten Vergabevorschriften festgelegten Bedingungen ausreichende Sicherheiten zur Absicherung von Geboten und von vergebenen langfristigen Übertragungsrechten stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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