Art. 53 – Allgemeine Bestimmungen zur Verbindlichkeit

REG_2016_1719 · zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität

1.Alle ÜNB sind berechtigt, langfristige Übertragungsrechte vor dem Day-Ahead-Verbindlichkeitszeitpunkt zu kürzen, um sicherzustellen, dass der Betrieb innerhalb der Betriebssicherheitsgrenzwerte bleibt. Wenn ÜNB langfristige Übertragungsrechte kürzen, erstatten sie den jeweiligen Regulierungsbehörden darüber Bericht und veröffentlichen außerdem die Gründe für die Einschränkung.
2.Die betroffenen ÜNB an der Gebotszonengrenze, an der langfristige Übertragungsrechte eingeschränkt wurden, leisten den Inhabern eingeschränkter langfristiger Übertragungsrechte eine Ausgleichszahlung in Höhe der Marktpreisdifferenz.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 53 REG_2016_1719 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 53 REG_2016_1719 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.