ErwGr. 11

REG_2016_2336 · mit besonderen Auflagen für die Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik und Vorschriften für den Fischfang in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 (7) wurden strengere Kontroll- und Durchsetzungsvorschriften festgelegt, die unter besonderen Umständen gelten. Das Befischen von Tiefseearten, die durch Fischfang besonders gefährdet sind, sollte daher stärker überwacht werden. Ferner sollte vorgesehen werden, dass bestimmte Fälle von Verstößen gegen die Vorschriften der GFP zum Entzug einer Fanggenehmigung führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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