ErwGr. 10

REG_2016_2336 · mit besonderen Auflagen für die Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik und Vorschriften für den Fischfang in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates

Da biologische Informationen am besten über einheitliche Standards zur Datenerhebung zusammengestellt werden können, ist es angezeigt, die Datenerhebung über Tiefseefischerei-Metiers in den allgemeinen Rahmen der wissenschaftlichen Datenerhebung einzubeziehen und gleichzeitig die Zusammenstellung zusätzlicher Informationen zu gewährleisten, die für das Verständnis der Dynamik dieser Fischereien erforderlich sind. Die Mittel für die Erhebung von Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung stehen nach der Rahmenregelung für die Datenerhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 (6) zur Verfügung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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