ErwGr. 9

REG_2016_2336 · mit besonderen Auflagen für die Befischung von Tiefseebeständen im Nordostatlantik und Vorschriften für den Fischfang in internationalen Gewässern des Nordostatlantiks und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates

Um die Auswirkungen der Fischereitätigkeiten in Tiefseegewässern auf EMÖ auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ist es angezeigt, eine Reihe von Maßnahmen vorzusehen, um Treffen auf EMÖ möglichst zu verringern. Insbesondere sollten bei Treffen auf EMÖ eine „Entfernungsregel“ (move-on rule) und eine Meldepflicht gelten. Ferner sollte eine Liste von EMÖ-Gebieten erstellt werden, in denen Treffen vorkommen oder wahrscheinlich vorkommen und in denen die Fischerei mit Grundschleppnetzen verboten ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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