Art. 17 – Übergang der Rechtsansprüche

REG_2016_300 · über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU

Ist die Dienstunfähigkeit oder der Tod eines Amtsträgers auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen, so gehen — in den Grenzen der Verpflichtungen, die sich für die Union aus dieser Versorgungsordnung ergeben — die Rechtsansprüche des Amtsträgers oder seiner Rechtsnachfolger in einem Rechtsstreit gegen den haftpflichtigen Dritten auf die Union über.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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