über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
REG_2016_399 · 119 Normen
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- ErwGr. 40
- ErwGr. 41
- ErwGr. 42
- ErwGr. 43
- ErwGr. 44
- Art. 1Gegenstand und Grundsätze
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Anwendungsbereich
- Art. 4Grundrechte
- Art. 5Überschreiten der Außengrenzen
- Art. 6Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige
- Art. 7Durchführung von Grenzübertrittskontrollen
- Art. 8Grenzübertrittskontrollen von Personen
- Art. 9Lockerung der Grenzübertrittskontrollen
- Art. 10Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung
- Art. 11Abstempeln der Reisedokumente
- Art. 12Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer
- Art. 13Grenzüberwachung
- Art. 14Einreiseverweigerung
- Art. 15Personal und finanzielle Mittel für Grenzkontrollen
- Art. 16Durchführung von Grenzkontrollen
- Art. 17Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
- Art. 18Gemeinsame Kontrollen
- Art. 19Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel
- Art. 20Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen
- Art. 21Maßnahmen an Außengrenzen und Unterstützung durch die Agentur
- Art. 22Überschreiten der Binnengrenzen
- Art. 23Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets
- Art. 24Beseitigung von Verkehrshindernissen an den Straßenübergängen der Binnengrenzen
- Art. 25Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
- Art. 26Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
- Art. 27Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren nach Artikel 25
- Art. 28Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern
- Art. 29Besonderes Verfahren im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
- Art. 30Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
- Art. 31Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
- Art. 32Anwendbare Bestimmungen bei Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
- Art. 33Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
- Art. 34Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Art. 35Vertraulichkeit
- Art. 36Änderung der Anhänge
- Art. 37Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 38Ausschussverfahren
- Art. 39Mitteilungen
- Art. 40Kleiner Grenzverkehr
- Art. 41Ceuta und Melilla
- Art. 42Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten
- Art. 43Evaluierungsmechanismus
- Art. 44Aufhebungen
- Art. 45Inkrafttreten
- Anhang IBelege, anhand deren geprüft wird, ob die einreisevoraussetzungen erfüllt sind
- Anhang IIErfassung von informationen
- Anhang IIIMuster der schilder zur kennzeichnung der kontrollspuren an den grenzübergangsstellen
- Anhang IVAbstempelungsmodalitäten
- Anhang VIII
- Anhang IXAufgehobene Verordnung mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen
- Anhang XEntsprechungstabelle
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