Art. 281 – Beziehung zu Rechtsakten über amtliche Kontrollen

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Verordnung und den Bestimmungen der Verordnung (EG) N. 882/2004, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG (66), 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/93/EG (67) und 97/78/EG und der Entscheidung 92/438/EWG haben die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung Vorrang.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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