Art. 282 – Bewertung

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Die Kommission bewertet diese Verordnung zusammen mit den in Artikel 264 genannten delegierten Rechtsakten und legt spätestens am 22. April 2026 dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse der Bewertung in einem Bericht vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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