ErwGr. 140

REG_2016_429 · zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Da es in den meisten Fällen nicht möglich ist, Wassertiere einzeln zu identifizieren, stellen die von den Aquakulturbetrieben, den Betrieben, die Lebensmittel aus Wassertieren herstellen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchführen, und den Transportunternehmern geführten Aufzeichnungen ein unerlässliches Instrument zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit bei Wassertieren dar. Aufzeichnungen sind auch für die Überwachung des Gesundheitsstatus von Betrieben wichtig.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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