ErwGr. 3

REG_2016_441 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in Senf

Am 23. Januar 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in Senf gestellt. Der Antrag wurde anschließend gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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