ErwGr. 4

REG_2016_441 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in Senf

Steviolglycoside sind kalorienfreie Bestandteile mit süßem Geschmack, die verwendet werden können, um Saccharose bei der Herstellung von Senf zu ersetzen und damit dessen Haltbarkeit und mikrobiologische Stabilität zu verlängern (eine Senkung des Zuckergehalts verhindert die Fermentation, für die Zucker ein Substrat ist) und gleichzeitig die geforderten organoleptischen Eigenschaften des Produkts beizubehalten. Die Zulassung von Steviolglycosiden in Senf ermöglicht die Erweiterung des Produktsortiments, indem ein Produkt mit einem Süßungsmittel angeboten wird, das sich von den bisher verwendeten unterscheidet und etwas andere Geschmackseigenschaften besitzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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