ErwGr. 5

REG_2016_441 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in Senf

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der Stevia-rebaudiana-Bertoni-Pflanze extrahiert werden, als Süßungsmittel bewertet und am 14. April 2010 ihr Gutachten (3) dazu abgegeben. Die Behörde hat für Steviolglycoside eine annehmbare tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag, berechnet als Stevioläquivalente, festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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