Art. 25 – Inkrafttreten

REG_2016_445 · über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2016/4)

1.Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.
2.Artikel 4 gilt ab dem 31. Dezember 2016 und Artikel 13 ab dem 1. Januar 2019.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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