ErwGr. 4

REG_2016_458 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/72 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Gemäß dem wissenschaftlichen Gutachten von ICES sollten die Gesamtfangmenge von Bastardmakrele und dazugehörigen Beifängen in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen IIa und IVa, Untergebiet VI, Divisionen VIIa-c, VIIe-k, VIIIa, VIIIb, VIIId und VIIIe, in den Unionsgewässern und internationalen Gewässern von Vb, und in den internationalen Gewässern der Untergebiete XII und XIV auf 108 868 Tonnen festgesetzt werden. Deshalb ist es angebracht, die ursprüngliche TAC in der Tabelle mit den Fangmöglichkeiten dahin gehend zu berichtigen, dass entsprechend dem wissenschaftlichen Gutachten von ICES eine höhere Fangmenge vorgesehen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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