ErwGr. 4

REG_2016_479 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Getränken

Steviolglycoside sind kalorienfreie Bestandteile mit süßem Geschmack und können genutzt werden, um kalorische Zucker in bestimmten Getränken zu ersetzen, wodurch der Kaloriengehalt dieser Produkte reduziert wird. Folglich süßen Steviolglycoside diese Getränke, ohne dem Endprodukt zusätzliche Kalorien zuzufügen; somit können den Verbrauchern brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 angeboten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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