ErwGr. 7

REG_2016_479 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Getränken

Da die Lebensmittelunterkategorie 14.1.5.2 Produkte umfasst, die nicht zum Verzehr durch Kleinkinder (12 bis 35 Monate) bestimmt sind, werfen die vorgeschlagenen Verwendungszwecke und -mengen an Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel keine Sicherheitsbedenken auf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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