ErwGr. 4

REG_2016_580 · zur Einführung dringender autonomer Handelsmaßnahmen für die Tunesische Republik

Den Zielen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und des Abkommens entsprechend kann die Union die tunesische Wirtschaft am besten dadurch unterstützen, dass sie den tunesischen Olivenölexporten einen aufnahmefähigen und zuverlässigen Markt bietet. Die Bereitstellung eines solchen Markts erfordert die Einführung autonomer Handelsmaßnahmen, damit dieses Erzeugnis auf der Grundlage eines zollfreien Kontingents in die Union eingeführt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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