ErwGr. 5

REG_2016_580 · zur Einführung dringender autonomer Handelsmaßnahmen für die Tunesische Republik

Um Betrug zu verhindern und sicherzustellen, dass die geplanten autonomen Handelsmaßnahmen der tunesischen Wirtschaft auch wirklich zugutekommen, sollten diese Maßnahmen davon abhängig sein, dass Tunesien die einschlägigen Ursprungsregeln für Waren und die damit verbundenen Verfahren einhält und in eine wirksame Verwaltungszusammenarbeit mit der Union eintritt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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