ErwGr. 26

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer würde dadurch erleichtert werden, dass Instrumente zur Unterstützung der Zusammenführung und des Ausgleichs eingerichtet werden, damit der Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber uneingeschränkt zugänglich ist. Daher sollte auf Unionsebene eine gemeinsame IT-Plattform weiterentwickelt werden, die von der Kommission betrieben wird. Die Sicherstellung dieses Rechts auf Freizügigkeit bedingt auch, dass die Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten in der gesamten Union zu erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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