ErwGr. 24

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Die EURES-Dienstleistungsmarke sowie das zugehörige Logo sind beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum als Unionsmarke eingetragen. Einzig das Europäische Koordinierungsbüro ist befugt, Dritten die Verwendung des EURES-Logos gemäß Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates (13) zu gestatten. Das Europäische Koordinierungsbüro sollte die betroffenen Einrichtungen entsprechend hierüber unterrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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