ErwGr. 47

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Die Transparenz der Arbeitsmärkte und angemessene Abgleichfunktionen, darunter der Abgleich von Fähigkeiten und Qualifikationen mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts, sind wichtige Grundvoraussetzungen für die Arbeitnehmermobilität innerhalb der Union. Ein besseres Gleichgewicht zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage durch einen verbesserten Abgleich von Fähigkeiten und Arbeitsstellen kann durch ein effizientes System auf Unionsebene für den Austausch von Informationen zu Arbeitsangebot und -nachfrage auf nationaler, regionaler und sektorspezifischer Ebene erreicht werden. Ein solches System sollte zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten eingerichtet werden und den Mitgliedstaaten die Grundlage für die Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit innerhalb des EURES-Netzes bieten. In diesen Informationsaustausch sollten die von der Kommission und den Mitgliedstaaten überwachten Beschäftigungsmobilitätsströme und -muster in der Union einbezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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