ErwGr. 49

REG_2016_589 · über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

Die Übermittlung des Entwurfs der nationalen Arbeitsprogramme im Rahmen des Programmplanungszyklus zwischen den Mitgliedstaaten sollte es den Nationalen Koordinierungsbüros ermöglichen, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Koordinierungsbüro die Ressourcen des EURES-Netzes auf geeignete Aktionen und Projekte auszurichten und somit die Entwicklung des EURES-Netzes als ein stärker ergebnisorientiertes Instrument besser auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber entsprechend der Dynamik des Arbeitsmarkts zu lenken. Dies könnte durch den Austausch bewährter Verfahren auf Unionsebene, unter anderem anhand von Berichten zur EURES-Tätigkeit, unterstützt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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