ErwGr. 6

REG_2016_791 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen

Um gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ihre für Gesundheit und Ernährung zuständigen Behörden entsprechend an der Ausarbeitung einer Liste der zu verteilenden Produkte mitwirken oder diese Liste im Einklang mit den nationalen Verfahren genehmigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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