ErwGr. 10

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Wird eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet, sollten die Bedingungen für die Teilnahme von Europol-Personal an der Gruppe in der entsprechenden Vereinbarung festgelegt werden. Europol sollte ihre Teilnahme an solchen gemeinsamen Ermittlungsgruppen, die mit der Bekämpfung von unter die Ziele von Europol fallenden kriminellen Tätigkeiten befasst sind, protokollieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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