ErwGr. 8

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Angriffe auf Informationssysteme, die Unionseinrichtungen oder zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, stellen eine zunehmende Bedrohung in der Union dar, insbesondere angesichts ihrer Geschwindigkeit und Auswirkungen sowie der Schwierigkeiten, deren Quellen zu ermitteln. Bei der Prüfung von Ersuchen seitens Europols, Ermittlungen in Bezug auf einen schweren, vermutlich kriminell motivierten Angriff auf Informationssysteme, der Unionseinrichtungen oder zwei oder mehr Mitgliedstaaten betrifft, einzuleiten, sollten die Mitgliedstaaten Europol vor dem Hintergrund dessen, dass eine rasche Reaktion für die erfolgreiche Bekämpfung der Computerkriminalität von entscheidender Bedeutung ist, unverzüglich antworten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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