ErwGr. 21

REG_2016_794 · über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates

Der Verwaltungsrat sollte mit den nötigen Befugnissen ausgestattet werden, um insbesondere den Haushaltsplan aufzustellen, seinen Vollzug zu überprüfen und entsprechende Finanzbestimmungen und Planungsdokumente zu erlassen, Regeln für die Vermeidung und Beilegung von Interessenkonflikten in Bezug auf seine Mitglieder anzunehmen, transparente Arbeitsverfahren für die Beschlussfassung durch den Exekutivdirektor von Europol festzulegen und den jährlichen Tätigkeitsbericht anzunehmen. Der Verwaltungsrat sollte gegenüber den Bediensteten der Agentur einschließlich des Exekutivdirektors die Befugnisse der Anstellungsbehörde ausüben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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