Art. 17 – Überprüfung und Zwangserhebung sowie Mindestanforderungen an die Qualität

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Die NZBen überprüfen die Daten, die sie von den Berichtspflichtigen erhalten, und führen erforderlichenfalls eine Zwangserhebung der Daten, die gemäß der vorliegenden Verordnung durch die Berichtspflichtigen vorzulegen sind, durch, unbeschadet des Rechts der EZB, diese Rechte selbst auszuüben. Die NZBen üben dieses Recht insbesondere aus, wenn ein Berichtspflichtiger die in Anhang V festgelegten Mindestanforderungen an die Übermittlung, Exaktheit, Erfüllung von Konzepten und Korrekturen nicht einhält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 17 REG_2016_867 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 17 REG_2016_867 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.