Art. 18 – Sanktionen

REG_2016_867 · über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13)

Die EZB kann Berichtspflichtigen, die die Berichtspflichten der vorliegenden Verordnung nicht erfüllen, gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 Sanktionen auferlegen. Den Berichtspflichtigen werden insoweit keine Sanktionen auferlegt, als sie nachweisen, dass ihnen die Meldung der angeforderten Daten auf der Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften eines Landes, in dem die Niederlassung, über die sie Daten melden müssen, gebietsansässig ist, nicht möglich ist. Das Recht der EZB, für den Fall der Nichtbeachtung der Berichtspflichten dieser Verordnung Sanktionen zu verhängen, ist unabhängig vom Recht einer NZB, im Einklang mit ihrem nationalen Recht Sanktionen für den Fall der Nichtbeachtung statistischer oder sonstiger Berichtspflichten, die nach dem jeweiligen nationalen Rechtsrahmen im Einklang mit Artikel 8 Absatz 3 für die Berichtspflichtigen gelten, zu verhängen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 18 REG_2016_867 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 18 REG_2016_867 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.