Art. 8 – Aufhebung

REG_2017_1130 · zur Definition der Angaben für Fischereifahrzeuge

Die Verordnung (EWG) Nr. 2930/86 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der in Anhang III enthaltenen Entsprechungstabelle zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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