ErwGr. 21

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Geldmarktinstrumente sind übertragbare Instrumente, die normalerweise am Geldmarkt gehandelt werden, und umfassen Schatzwechsel und Kommunalobligationen, Einlagenzertifikate, Commercial Papers, Bankakzepte und Medium- oder Short-Term-Notes. Geldmarktinstrumente sollten nur als Geldmarktfonds-Anlagen zulässig sein, sofern sie Laufzeitbeschränkungen einhalten und ihre Kreditqualität vom Geldmarktfonds als hoch eingestuft wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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