ErwGr. 24

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Ein Geldmarktfonds sollte in Einlagen investieren dürfen, sofern er das Geld jederzeit wieder abziehen kann. Die effektive Möglichkeit eines Abzugs wäre eingeschränkt, wenn die bei einem vorzeitigen Abzug fälligen Strafzinsen so hoch sind, dass sie die vor dem Abzug aufgelaufenen Zinsen übersteigen. Aus diesem Grund sollte ein Geldmarktfonds gebührend darauf achten, dass er Einlagen nicht bei Kreditinstituten platziert, die überdurchschnittlich hohe Strafzinsen verlangen, oder zu langfristige Einlagen tätigt, wenn dies zu hohe Strafzinsen nach sich zieht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 24 REG_2017_1131 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 24 REG_2017_1131 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.