ErwGr. 27

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Umgekehrte Pensionsgeschäfte sollten von Geldmarktfonds als ein Mittel zur sehr kurzfristigen Anlage von Liquiditätsüberschüssen verwendet werden können, sofern die Position vollständig besichert ist. Um die Interessen der Anleger zu schützen, muss dafür gesorgt werden, dass die bei umgekehrten Pensionsgeschäften gestellten Sicherheiten von hoher Qualität sind und keine starke Korrelation mit der Leistung der Gegenpartei aufweisen, damit bei einem Ausfall der Gegenpartei negative Auswirkungen verhindert werden können. Außerdem sollte ein Geldmarktfonds bis zu 10 % seines Vermögens in Pensionsgeschäfte investieren dürfen. Andere effiziente Portfoliomanagement-Methoden, einschließlich Wertpapierverleih- und -leihgeschäften, sollten von Geldmarktfonds nicht genutzt werden, da sie das Erreichen der Anlageziele des Geldmarktfonds wahrscheinlich gefährden würden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 27 REG_2017_1131 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 27 REG_2017_1131 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.