ErwGr. 44

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Um den tatsächlichen Wert der Anlagen zu ermitteln, sollte vorzugsweise auf die Bewertung zu Marktpreisen zurückgegriffen werden. Liefert die Bewertung zu Marktpreisen einen verlässlichen Wert, so sollte ein Geldmarktfondsverwalter keine Bewertung zu Modellpreisen vornehmen dürfen, da Letztere tendenziell weniger präzise ist. Bei Vermögenswerten wie Schatzwechseln und Kommunalobligationen, Medium- oder Short-Term-Notes wird in der Regel davon ausgegangen, dass eine verlässliche Bewertung zu Marktpreisen vorliegt. Bei der Bewertung von Commercial Papers oder Einlagenzertifikaten sollte der Geldmarktfondsverwalter überprüfen, ob ein Sekundärmarkt den genauen Preis liefert. Auch der vom Emittenten gebotene Rückkaufpreis kann als gute Schätzung des Werts des Commercial Paper angesehen werden. Bei einigen Vermögenswerten ist die Bewertung zum Marktpreis von Natur aus schwierig, beispielsweise bei einigen OTC-Derivaten mit geringem Handelsvolumen. Ist dies der Fall und ermöglicht die Bewertung zu Marktpreisen keine zuverlässige Bewertung der Vermögenswerte, sollte der Geldmarktfondsverwalter dem Vermögenswert mithilfe der Bewertung zu Modellpreisen einen beizulegenden Zeitwert zuweisen und beispielsweise Marktdaten wie die Rendite vergleichbarer Emissionen und vergleichbarer Emittenten verwenden oder die Zahlungsströme des Vermögenswerts abzinsen. Bei der Bewertung zu Modellpreisen wird einem Vermögenswert mit Hilfe von Finanzmodellen ein beizulegender Zeitwert zugewiesen. Solche Modelle können beispielsweise vom Geldmarktfonds selbst entwickelt werden, oder der Geldmarktfonds kann auf bestehende Modelle von Dritten wie Datenverkäufern zurückgreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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