ErwGr. 47

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Da der vom Geldmarktfonds veröffentlichte NAV alle Schwankungen beim Wert seiner Anlagen wiedergeben sollte, sollte er höchstens auf den nächsten Basispunkt oder dessen Währungsäquivalent gerundet werden. Wird der NAV in einer bestimmten Währung veröffentlicht und beträgt beispielsweise 1 EUR, so sollte die Wertanpassung alle 0,0001 EUR erfolgen. Bei einem NAV von 100 EUR sollte die Wertanpassung alle 0,01 EUR erfolgen. Geldmarktfonds, bei denen es sich um CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel oder LVNAV-Geldmarktfonds handelt, sollten außerdem den konstanten NAV und die Differenz zwischen dem konstanten NAV und dem NAV veröffentlichen dürfen. In diesem Fall wird der konstante NAV berechnet, indem der NAV bei einem Wert von 1 EUR auf den nächsten Cent (in Schritten von 0,01 EUR) gerundet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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