ErwGr. 50

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Die Anleger sollten vor einer Anlage in einen Geldmarktfonds klar darüber informiert werden, ob es sich um einen kurzfristigen oder einen Standardfonds handelt und ob es sich um einen CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel, einen LVNAV-Geldmarktfonds oder einen VNAV-Geldmarktfonds handelt. Um falschen Erwartungen der Anleger vorzubeugen, sollte in allen Vertriebsunterlagen außerdem unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass Anlagen in einen Geldmarktfonds durch keinerlei Garantie abgedeckt sind. Geldmarktfonds sollten Anlegern außerdem wöchentlich bestimmte andere Informationen zur Verfügung stellen, darunter die Fristigkeitsgliederung des Portfolios, das Kreditprofil und Einzelheiten zu den zehn größten Beteiligungen des Geldmarktfonds.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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