ErwGr. 46

REG_2017_1131 · über Geldmarktfonds

Um den Besonderheiten von CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel und LVNAV-Geldmarktfonds Rechnung zu tragen, sollten diese Fonds auch die international anerkannte Methode der fortgeführten Anschaffungskosten gemäß den von der Union für bestimmte Vermögenswerte angenommenen Rechnungslegungsstandards verwenden dürfen. Ungeachtet dessen und um sicherzustellen, dass die Differenz zwischen dem konstanten NAV pro Anteil und dem NAV pro Anteil kontinuierlich überwacht wird, sollten CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel und LVNAV-Geldmarktfonds ihre Anlagen auch nach der Bewertung zu Marktpreisen oder der Bewertung zu Modellpreisen bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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